Gibt es einen Unterschied zwischen der Dyskalkulie und der Rechenschwäche?
Im normalen Sprachgebrauch wird sehr oft von einer Rechenschwäche gesprochen, auch wenn genau genommen die Rechenstörung (Dyskalkulie) gemeint ist. Fachleute dagegen unterscheiden genau zwischen Dyskalkulie und Rechenschwäche:
Die Rechenstörung (Dyskalkulie) ist stärker ausgeprägt als die Rechenschwäche. Die Rechenstörung gehört zu den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (ICD-10 F81.2), die man früher auch Teilleistungsstörungen nannte. Das Kind kann erheblich schlechter rechnen, als man nach seinem Alter oder seiner Klassenstufe erwarten würde. Schüler mit einer Rechenstörung sind mindestens so intelligent wie ihre Klassenkameraden. Die Rechenstörung kommt in allen sozialen Schichten vor. Seit Februar 2018 liegt die neue S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Rechenstörung vor. Darin ist exakt festgelegt, wann eine Rechenstörung vorliegt.
Verbreitung der Dyskalkulie: Rund 5 Prozent aller Kinder und Jugendlichen leiden an einer Dyskalkulie. Damit ist die Rechenstörung fast so verbreitet wie die Lese-Rechtschreib-Störung. Doch die Rechenstörung ist in der Öffentlichkeit bisher weniger bekannt und wird darum oft übersehen.
Viele Kinder mit einer Rechenstörung haben zusätzlich eine Legasthenie (LRS) oder Probleme mit der Aufmerksamkeit. Auch Ängste vor Prüfungen oder dem Umgang mit Zahlen sind möglich.
Die Rechenschwäche dagegen ist in der Regel nicht so stark ausgeprägt wie die Rechenstörung, aber auch diese Kinder haben große Probleme, die Mathematik zu verstehen. Auch sie haben fast immer Schwierigkeiten mit den Grundlagen des Rechnens und dem Verständnis von Mengen und Zahlen. Die Rechenschwäche ist noch weiter verbreitet als die Rechenstörung. Ohne Therapie bleiben auch Schüler mit Rechenschwäche weit hinter ihren Möglichkeiten zurück.
Wer stellt die endgültige Diagnose, ob Ihr Kind eine Rechenstörung oder eine Rechenschwäche hat? Der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie ermittelt dies bei seiner Diagnostik.
Welche Erkennungszeichen verraten Ihnen, ob Ihr Kind betroffen sein könnte?
Lesen Sie mehr auf dieser Seite
Dyskalkulietherapeutin nach BVL
Dyslexietherapeutin nach BVL
Psychotherapie nach HP-Gesetz
Beratung, Überprüfung und Lerntherapie
bei Rechenstörung und LRS
Dyskalkulietherapie und Legasthenietherapie zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt