Zur ersten Einschätzung dient ein standardisierter Rechentest beim Lerntherapeuten, Schulpsychologen oder beim Facharzt. Gerne können Sie den Test bei mir durchführen lassen.
Dann zeigt sich, ob Ihr Kind tatsächlich so viel schlechter rechnet als andere Kinder seines Alters. Wenn der Test unauffällig ist, können Sie beruhigt sein, dann hat Ihr Kind mit großer Wahrscheinlichkeit keine Rechenschwäche oder Rechenstörung. Wir können aber gemeinsam überlegen, woher die Schwierigkeiten Ihres Kindes kommen könnten und wie man sie behebt.
Falls der Rechentest darauf hinweist, dass eine Rechenschwäche oder eine Rechenstörung (Dyskalkulie) vorliegen könnte, sollten Sie einen Termin beim Facharzt vereinbaren. Der zuständige Facharzt für eine Dyskalkulie oder eine Lese-Rechtschreib-Störung ist der Kinder- und Jugendpsychiater. Er verschafft sich ein umfassendes Bild von der Situation Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter. Seine Diagnostik liefert zusätzlich wertvolle Hinweise für die Dyskalkulietherapie.
Wenn Sie möchten, dass die Kosten der Dyskalkulietherapie vom Jugendamt Ihres Landkreises übernommen werden, benötigen Sie immer ein Gutachten vom Facharzt.
Falls bei Ihrem Kind eine Rechenschwäche oder eine Dyskalkulie festgestellt wird, benötigt es eine Dyskalkulietherapie auf wissenschaftlicher Grundlage. Das ist eine ganzheitliche Lerntherapie, die hilft, die Grundlagen des Rechnens zu verstehen. Der Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) hat für die Ausbildung von Dyskalkulietherapeuten Richtlinien erarbeitet, die in der Fachwelt breite Anerkennung genießen. Zum wissenschaftlichen Beirat des BVL gehören angesehene Fachleute, z. B. Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität München. Meine Ausbildung zur Dyskalkulietherapeutin folgte exakt den Richtlinien des BVL.
Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen: Tel. 08707 93 84 291.
Dyskalkulietherapeutin nach BVL
Dyslexietherapeutin nach BVL
Psychotherapie nach HP-Gesetz
Beratung, Überprüfung und Lerntherapie
bei Rechenstörung und LRS
Dyskalkulietherapie und Legasthenietherapie zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt